SchwerpunkteDie 500 reichsten DeutschenVermögen A–ZBörse aktuell
investoren magazin
Wirtschaft

Gießverbote: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld

Anhaltende Trockenheit zwingt zahlreiche Kommunen in Deutschland dazu, die Gartenbewässerung einzuschränken. Die Bezirksregierung Köln etwa untersagt bis Ende September die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen mittels Pumpen. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Gießverbote: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld – Illustration

Rasensprenger verboten, Tröpfchenbewässerung erlaubt, was Hauseigentümer bei Gießverboten jetzt wissen müssen. Rechtliche Grundlage für solche Verbote ist das Wasserhaushaltsgesetz, wonach Landkreise und Kommunen sowohl die Bewässerung als auch die Wasserentnahme aus Gewässern einschränken können, um einen nachhaltigen Umgang mit den Wasserressourcen sicherzustellen.

Ursache: Ein außergewöhnlich trockener Sommer

Im Juli fielen in Deutschland durchschnittlich nur 43,7 Millimeter Niederschlag, etwa halb so viel wie im langjährigen Mittel von 87,2 Millimetern (1991–2020). Bei gleichzeitig überdurchschnittlichen Temperaturen von rund 20 Grad trocknen die Böden aus, die Pegel von Seen und Flüssen sinken auf kritische Niveaus. Auch der Rhein als wichtige Schifffahrtsroute verzeichnet neue Tiefstände, mit Folgen für Industrie und Landwirtschaft.

In Nordrhein-Westfalen schränken bereits 13 von 53 Landkreisen die Wassernutzung ein, in neun gelten explizite Bewässerungsverbote.

Was Hauseigentümer beachten müssen

Betroffen sein können nicht nur klassische Gartenbewässerung, sondern je nach kommunaler Verordnung auch das Befüllen von Pools oder die Wasserentnahme aus privaten Brunnen. Die genauen Regeln unterscheiden sich stark von Ort zu Ort:

Da die meisten Verordnungen wassersparende Systeme wie die digital steuerbare Tröpfchenbewässerung gar nicht gesondert erwähnen, gilt sie in der Regel als nicht erlaubt. Betroffenen wird empfohlen, im Zweifel direkt bei der zuständigen Behörde nachzufragen.

Einordnung

Garten und Raumreinigung machen zusammen nur rund sechs Prozent des privaten Wasserverbrauchs aus, der Großteil entfällt auf Baden, Duschen und Körperpflege. Ein Eingriff dort wäre aus Verbrauchssicht wirksamer, gilt aber als kaum durchsetzbar und als unverhältnismäßiger Eingriff in die persönliche Freiheit.

Wer behördliche Verbote vermeiden oder abmildern möchte, kann freiwillig gegensteuern, etwa durch das Auffangen von Regenwasser in Tonnen oder Zisternen zur Gartenbewässerung, statt wertvolles Trinkwasser zu nutzen.